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Ankerplatz Norderney
Kinder- und Jugendhilfezentrum des Hochsauerlandkreises

Marienstraße 16
26548 Norderney

Träger:
Hochsauerlandkreis, Jugendamt

Reservierung:
Fon: 04932 91140
Mail: kkh@hochsauerlandkreis.de

Ankerplatz Norderney


Rechtsgrundlage der Unterbringung ist § 16 SGB VIII.

Der Aufenthalt dient der Förderung der Erziehung in der Familie. Das Angebot soll insbesondere Familien in belasteten Familiensituationen durch das Jugendamt vorgehalten werden. Weitere Rechtsgrundlagen der Unterbringung können die §§ 20, 27, 8a, 42 SGB VIII sein.

 

Im Alter von zwei bis fünfzehn Jahren werden Kinder und Jugendliche mit Bedarf auf Hilfe zur Erziehung aufgenommen und koedukativ in zwei Gruppen betreut.

 

Die Aufnahmegründe sind:

  •  familiäre Spannungen zwischen Kindern / Jugendlichen und Eltern;
  •  Loyalitätskonflikte bei Trennungs- und Scheidungssituationen;
  •  Kontaktschwierigkeiten zu Gleichaltrigen, Mobbing, Schulmüdigkeit;
  •  Notsituationen durch Ausfall der Erziehungsberechtigten, fehlende Betreuungs- und Unterstützungsalternativen;
  •  Familienerholung;
  •  Überbrückungszeit vor Fremdunterbringung;
  •  ungeklärter Sachverhalt gem. § 8a SGB VIII.